Früher war es so, dass meist nur die Erdgeschossmieter durch den
Mietvertrag verpflichtet waren, die Räum- und Streupflicht
wahrzunehmen. Seit Anfang der 80er Jahre waren alle Mieter eines
Hauses im täglichen Wechsel an dieser Arbeit beteiligt. Die
damit verbundenen Probleme bei Urlaub, Krankheit oder schlicht
der Berufstätigkeit machte es vielen schwer dem Winterdienst
gerecht zu werden.
Aus diesem Grund haben wir einen
Beschluss gefasst, dass künftig der Winterdienst für alle Häuser
durch ein externes Unternehmen übernommen wird. Die entstehenden
Kosten sind in unseren Betriebskostenvorauszahlungen enthalten.
Übrigens: wann geräumt und gestreut werden muss, regelt die Ortssatzung.
Danach sind gefallener Schnee oder entstandene Glätte unverzüglich in
der Zeit von 8.00 – 20.00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls oder nach
Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee
oder entstandene Glätte sind werktags bis spätestens 8.30 Uhr, an Sonn-
und Feiertagen bis 9.30 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, melden Sie sich gerne
telefonisch bei unserer Geschäftsstelle.